Datenschutz
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Wir erheben, verwenden und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung.

Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten, die uns für die Teilnahme am FEEL FR.E.E.-Projekt zur Verfügung gestellt werden, verwenden wir nur anlassbezogen zur ordentlichen Durchführung des FEEL FR.E.E.-Projektes. Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des FEEL FR.E.E.-Projektes erforderlich ist und zuvor eine Einwilligung durch die Teilnehmenden im FEEL FR.E.E.-Schuljahr erteilt wurde. Die Teilnehmenden im FEEL FR.E.E.-Projekt haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Löschung der personenbezogenen Daten

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die Teilnehmenden am FEEL FR.E.E.-Projekt die Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Anfrage ist an unsere im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Datenschutz/

 

» Rahmenvereinbarung

1. ENGAGEMENT

Die Schülerin/der Schüler erklärt sich für ein Schuljahr verbindlich bereit, regelmäßig in einer von ihr/ihm freiwillig gewählten Einsatzstelle ehrenamtlich Dienst zu tun. Sie/Er übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz Aufgaben im sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereich.

2. EINSATZZEITEN

Die Einsatzzeit beträgt im Durchschnitt am Nachmittag wöchentlich 1-2 Stunden. Der Dienst kann aber auch in den Ferien und/oder blockweise an den Wochenenden geleistet werden (z.B. bei Festen, Ausflügen, Zeltlagern, bei Übungen der Freiwilligen Feuerwehr (FFW), etc). Im Ganzen sollen im Projektzeitraum mindestens 60 Stunden ehrenamtliches Engagement erbracht werden. Dadurch erhält die Schülerin / der Schüler Anspruch auf eine Urkunde des Landkreises und ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen. Die Urkunde wird von der Servicestelle Ehrenamt ausgestellt, das Zeugnis erstellt die Einsatzstelle. Die Urkunde und das Zeugnis können für den schulischen oder beruflichen Werdegang verwendet werden, z.B. für Bewerbungsunterlagen.

3. STUNDENDOKUMENTATION

Der Schüler/die Schülerin dokumentiert die Stunden über das Jahr hinweg selbstständig, lässt sich den Stundenzettel Ende Juni von seiner Einsatzstelle bestätigen und reicht ihn bis spätestens 10. Juli in der Servicestelle Ehrenamt ein.

4. AUFGABEN DER EINSATZSTELLE

Aufgabe der Einsatzstelle ist es, die Schülerin/den Schüler einzuarbeiten und alle für die Betreuung relevanten Informationen weiterzugeben. Zur Begleitung der Schülerin/des Schülers muss von der Einsatzstelle ein/e Ansprechpartner/in benannt sein. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft darf nicht Voraussetzung für die Aufnahme der freiwilligen Tätigkeit sein. Ausgenommen ist eine zeitlich begrenzte, kostenfreie Mitgliedschaft zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Einzelfall. In der Regel entscheidet die Schülerin/der Schüler selbst oder in Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten über eine Mitgliedschaft.

5. BESUCH EINER VORSTANDSSITZUNG

Jeder Schüler muss in seinem FEEL FR.E.E. Jahr an einer Vorstandssitzung teilnehmen und erhält von seiner Anleitung und/oder dem Gremium eine Einführung über die Funktionsweisen und Abläufe einer Sitzung und deren Notwendigkeit in der Führung einer gemeinnützigen Organisation/eines Vereines.

6. KOMPETENZEN UND JUGENDSCHUTZ

Der Schülerin / dem Schüler dürfen keine Arbeiten aufgetragen werden, die über ihre / seine Kompetenz hinausgehen oder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Es gelten die Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zu Arbeitsmedizinischer Vorsorge, Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz (eine medizinische Untersuchung i.S. der ArbmedVV von 2009 ist daher nicht notwendig!). Außerdem dürfen keine Arbeiten vergeben werden, die durch eine hauptamtliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).

7. FREIWILLIGKEIT

Der Einsatz ist freiwillig und wird nicht vergütet. FEEL FR.E.E. hat zum Ziel, Jugendliche für bürgerschaftliches Engagement und das Mitgestalten der Gesellschaft zu begeistern. Es handelt sich nicht um ein Pflichtpraktikum.

8. VERHINDERUNG

Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin/der Schüler eigenständig und sofort die Einsatzstelle. Sollte die Anleitung ausfallen und/oder Termine kurzfristig abgesagt werden wird der Schüler umgehend informiert.

10. KORREKTES VERHALTEN

Die Schülerin/der Schüler respektiert die Wünsche der Einsatzstelle und der zu betreuenden Person(en) und spricht eigene Ideen und Pläne mit diesen ab.

11. NOTFÄLLE UND UNFÄLLE

Bei evtl. Not- oder Unfällen benachrichtigt die Schülerin/der Schüler sofort ihren/seinen Ansprechpartner/ in der Einsatzstelle bzw. einen Arzt oder den Rettungsdienst etc.

12. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Versicherungsrechtliche Fragen bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung stimmen die Schülerin/der Schüler und die Einsatzstellen bzw. die Servicestelle Ehrenamt direkt ab. In der Regel ist die Schülerin/der Schüler im Rahmen der vereinbarten freiwilligen Tätigkeit wie jeder ehrenamtliche Mitarbeiter über den Verein/die Organisation versichert. Für den Versicherungsschutz trägt die Einsatzstelle Rechnung. Im Falle von grober Fahrlässigkeit greift ggf. die private Haftpflichtversicherung (der Eltern).

13. HAFTUNG DER SERVICESTELLE EHRENAMT

Die Servicestelle Ehrenamt übernimmt keine Haftung für durch die Schülerin/den Schüler verursachte Schäden.

14. VERMITTLUNG IN KONFLIKTFÄLLEN

Die Servicestelle Ehrenamt ist für beide Seiten Ansprechpartner. Bei auftretenden Schwierigkeiten zwischen Einsatzstelle und Schülerin/Schüler kann die Servicestelle Ehrenamt zur Vermittlung hinzugezogen werden. Jeder Schüler hat über das Jahr einen Ansprechpartner/Mentor in der Servicestelle Ehrenamt, der bei Problemen ansprechbar ist.

15. INFEKTIONSRISIKEN

In Einsatzbereichen mit erhöhten Infektionsrisiken (z.B. Kindergärten) ist über die Risiken vorab aufzuklären.

14. Erklärung zu Medienveröffentlichungen

Medienveröffentlichungen dürfen nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Die Einwilligung des Jugendlichen und seiner Erziehungsberechtigten ist mit dem Formular "Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos" einzuholen.

15. Datenschutzerklärung

Die Schülerin/der Schüler erklärt ihr/sein Einverständnis, dass die im Vermittlungsbogen erfassten Daten zum Zwecke des Einsatzes im FEEL FR.E.E.-Schuljahr von der Servicestelle Ehrenamt – Landratsamt Würzburg erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.