Datenschutz
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Wir erheben, verwenden und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Kirchlichen Datenschutzordnung - KDO. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung.

Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten, die uns für die Teilnahme am FSSJ zur Verfügung gestellt werden, verwenden wir nur anlassbezogen zur ordentlichen Durchführung des FSSJ. Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des FSSJ erforderlich ist und zuvor eine Einwilligung durch den Teilnehmer im FSSJ erteilt wurde. Die Teilnehmer im FSSJ haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Löschung der personenbezogenen Daten

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die Teilnehmer am FSSJ die Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Anfrage ist an unsere im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.

Rahmenvereinbarung

1. Engagement

Die Schülerin/der Schüler erklärt sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Schuljahres (FSSJ) für ein Schuljahr verbindlich bereit, regelmäßig in einer von ihr/ihm freiwillig gewählten Einsatzstelle ehrenamtlich Dienst zu tun. Sie/Er übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz Aufgaben im sozialen,
kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereich.

2. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt in der Regel am Nachmittag wöchentlich zwei Stunden. Der Dienst kann aber auch blockweise an den Wochenenden geleistet werden, z.B. bei Öffentlichkeitsaktionen, im Sportverein, bei Übungen der
Freiwilligen Feuerwehr (FFW), etc. In den Schulferien entfällt der Dienst, außer in bestimmten Bereichen oder nach individueller Vereinbarung, z.B. im Tierheim, bei Besuchsdiensten, bei der FFW, o.ä. Hier muss jedoch seitens der Einsatzstellen
weitgehend auf den Erholungswert der Ferien Rücksicht genommen werden. Im Ganzen sollen im Projektzeitraum mindestens 80 Stunden ehrenamtliches Engagement erbracht werden. Dadurch erhält die Schülerin/der Schüler Anspruch auf ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen, das von der Koordinationsstelle ausgestellt wird. Dieses Zeugnis kann für den beruflichen oder schulischen Werdegang genutzt werden, z.B. bei Bewerbungen.

3. Aufgaben der Einsatzstelle

Aufgabe der Einsatzstelle ist es, die Schülerin/den Schüler einzuarbeiten und alle für die Betreuung relevanten Informationen weiterzugeben. Zur Begleitung der Schülerin/des Schülers muss von der Einsatzstelle ein/e Ansprechpartner/in benannt sein. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft darf nicht Voraussetzung für die Aufnahme der freiwilligen Tätigkeit sein. Ausgenommen ist eine zeitlich begrenzte, kostenfreie Mitgliedschaft zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Einzelfall. In der Regel entscheidet die Schülerin/der Schüler selbst oder in Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten über eine Mitgliedschaft. Im Falle einer Besuchstätigkeit ist ein gegenseitiges Kennenlernen von Schülerin/Schüler und zu betreuender Person vor der Übernahme der Tätigkeit Voraussetzung für das Zustandekommen des Einsatzes. Die Einsatzstelle bewertet die Schülerin/den Schüler am Ende des Schuljahres entsprechend ihrer/seiner freiwilligen Leistungen im vereinbarten Tätigkeitsbereich. Diese Bewertung findet Eingang in das Zeugnis, das die Schülerin/der Schüler für ihre/seine geleistete Arbeit erhält.

4. Kompetenzen

Dem Schüler/der Schülerin dürfen keine Arbeiten aufgetragen werden, die über seine/ihre Kompetenz hinausgehen oder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Dazu gehört, dass die Teilnehmer/innen im FSSJ keine Tätigkeiten übernehmen dürfen, die mit Ausscheidungen zu tun haben, bzw. dass sie sich von menschlichen Ausscheidungen fern halten müssen. Es gelten die Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zu Arbeitsmedizinischer Vorsorge,
Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz (eine medizinische Untersuchung i.S. der ArbmedVV von 2009 ist daher nicht notwendig!). Außerdem dürfen keine Arbeiten vergeben werden, die durch eine hauptamtliche Kraft erbracht werden
müssten (z.B. Reinigungskraft).

5. Freiwilligkeit

Der Dienst ist freiwillig und wird nicht vergütet. Das FSSJ baut auf die Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen und ist daher kein Pflichtpraktikum.

6. Verhinderung

Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt die Schülerin/der Schüler eigenständig und sofort die Einsatzstelle.

7. Verschwiegenheitspflicht

Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, absolute Verschwiegenheit über die Lebenssituation, Privatsphäre, Namen, etc. von Personen, mit denen sie/er beim Einsatz im Rahmen des FSSJ zu tun hat, gegenüber Dritten zu wahren.

8. Korrektes Verhalten

Die Schülerin/der Schüler respektiert die Wünsche der Einsatzstelle und der zu betreuenden Person(en) und spricht eigene Ideen und Pläne mit diesen ab.

9. Notfälle und Unfälle

Bei evtl. Not- oder Unfällen benachrichtigt die Schülerin/der Schüler sofort ihren/seinen Ansprechpartner in der Einsatzstelle bzw. einen Arzt oder den Rettungsdienst etc.

10. Versicherungsschutz

Versicherungsrechtliche Fragen bezüglich Unfall- und Haftpflichtversicherung stimmen die Schülerin/der Schüler und die Einsatzstellen bzw. die Schulen direkt ab.
In der Regel ist die Schülerin/der Schüler im Rahmen der vereinbarten freiwilligen Tätigkeit wie jeder ehrenamtliche Mitarbeiter über den Träger der Einsatzstelle versichert.
Für den Versicherungsschutz trägt die Einsatzstelle Rechnung. Im Falle von grober Fahrlässigkeit greift ggf. die private Haftpflichtversicherung (der Eltern).

11. Haftung der Koordinationsstelle

Die Koordinationsstelle übernimmt keine Haftung für durch die Schülerin/den Schüler verursachte Schäden.

12. Vermittlung in Konfliktfällen

Bei auftretenden Schwierigkeiten zwischen Einsatzstelle und Schülerin/Schüler kann die Koordinationsstelle zur Vermittlung
in Anspruch genommen werden. Die Koordinationsstelle ist für beide Seiten Ansprechpartner.

13. Infektionsrisiken

In Einsatzbereichen mit erhöhten Infektionsrisiken (z.B. Kindergärten) ist über die Risiken vorab aufzuklären.

14. Erklärung zu Medienveröffentlichungen

Medienveröffentlichungen dürfen nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Die Einwilligung des Jugendlichen und seiner Erziehungsberechtigten ist mit dem Formular
"Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos)" einzuholen.

15. Datenschutzerklärung

Die Schülerin/der Schüler erklärt ihr/sein Einverständnis, dass die im Vermittlungsbogen erfassten Daten zum Zwecke des Einsatzes im Freiwilligen Sozialen Schuljahr von der
Koordinationsstelle erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen.