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Richtlinien für den Einsatz ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher des Amtes für Integration und Migration der Stadt Regensburg

Das Amt für Integration und Migration verwaltet einen Pool ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher und vermittelt diese zum Dolmetschen von Gesprächen an Dienststellen der Stadt Regensburg, andere lokale Behörden, Wohlfahrtsverbände, Vereine und weitere Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich. Es werden nur Einsätze im Stadtgebiet Regensburg vermittelt.

Für die Vermittlung wird pro Einheit (eine Einheit entspricht bis zu 90 Min.) ein Entgelt von 40 Euro erhoben. Dieses setzt sich zusammen aus einer Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtlichen sowie einem Verwaltungskostenbeitrag. In begründeten Ausnahmefällen, bei denen die Erhebung eines Vermittlungsentgeltes zu einer unzumutbaren Härte führen würde, kann im Ermessen des Amtes für Integration und Migration auf dieses verzichtet werden.

Das Amt für Integration und Migration übernimmt die Vermittlungsfunktion zwischen anfragenden Stellen und den Ehrenamtlichen und koordiniert deren Einsätze. Aus Datenschutzgründen ist die Herausgabe von Kontaktdaten der Ehrenamtlichen (Telefonnummern, E-Mail-Adressen) grundsätzlich nicht möglich.

Ablauf der Vermittlung:

Nach Registrierung im Online-Portal können Einrichtungen sich mit einer eigenen Kennung einloggen. Über das Online-Formular kann nun eine Anforderung für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher gestellt werden. Dabei sind alle relevanten Informationen zum Termin anzugeben. Für telefonische Rückfragen steht das Amt für Integration und Migration unter (0941) 507-3772 zur Verfügung.

Sobald eine Anforderung über das Online-Portal eingegangen ist, kontaktiert das Amt für Integration und Migration die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus dem Pool. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält die anfordernde Einrichtung eine Bestätigung.

Zu jedem Einsatz erhält die anfordernde Stelle eine automatisierte E-Mail mit einem Link zu einem kurzen Feedback-Formular. Dieses Feedback ist wichtig für die korrekte Abrechnung der Einsätze und die Qualitätskontrolle. Das Feedback soll möglichst zeitnah nach dem Einsatz erfolgen, spätestens jedoch zwei Werktage nach dem jeweiligen Monatsende. Verspätete Rückmeldungen zur Einsatzdauer werden in der Regel bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt.

Um eine erfolgreiche und passgenaue Vermittlung zu ermöglichen ist von einer Vermittlungsdauer von ca. 2 bis 3 Werktagen auszugehen. In Ausnahmefällen ist eine kurzfristige Vermittlung möglich. In diesem Falls soll eine Begründung für die Kurzfristigkeit angegeben werden. Ist absehbar, dass keine Vermittlung erfolgen kann, wird die anfordernde Stelle hierüber informiert. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht.

Abrechnung des Vermittlungsentgeltes:

Die Zahlungspflicht entsteht, sobald die Vermittlung einer ehrenamtlichen Dolmetscherin oder eines ehrenamtlichen Dolmetschers zum Termin zustande gekommen ist. Wird ein vermittelter Termin mindestens 24 Stunden vor Beginn und innerhalb der Öffnungszeiten des Amtes für Integration und Migration abgesagt, gilt dieser als storniert und die Zahlungspflicht erlischt. Bei einer späteren Absage besteht die Zahlungspflicht in der Regel weiterhin fort und es wird eine Einheit berechnet. Terminabsagen können entweder telefonisch unter (0941) 507-3772 oder per Mail an dolmetscherpool@regensburg.de erfolgen.

Das Vermittlungsentgelt für einen Einsatz ist auch dann aufzubringen, wenn der oder die Ehrenamtliche zum vereinbarten Termin erscheint, dieser Termin jedoch aus anderen, vom/von der Ehrenamtlichen nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Nichterscheinen der zu beratenden Person), nicht stattfindet.

Auf Grundlage der erfolgten Einsätze erfolgt eine Zahlungsaufforderung durch das Amt für Integration und Migration.

Mir ist bekannt,

• dass ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, die ehrenamtlich erbracht wird. Pro erfolgreich vermittelter Einheit erkenne ich eine Zahlungspflicht in Höhe von 40 Euro (bis zu einer Dauer von 90 Min, bei längeren Einsätzen entsprechend) an, zu leisten an das Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg.

• dass die ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher ausschließlich für das Dolmetschen von Gesprächen vermittelt werden.

• dass es sich bei den Ehrenamtlichen um keine amtlich vereidigten oder amtlich bestellten Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Sinne des Dolmetschergesetzes handelt.

• dass weder die Stadt Regensburg noch die ehrenamtlich tätige Person für Schäden materieller oder immaterieller Art haften, die durch eine Übersetzungstätigkeit entstanden sind. Dies gilt nicht bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit.