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Richtlinien für die Anmeldung und den Einsatz als ehrenamtliche/r Dolmetscher/-in beim Amt für Integration und Migration der Stadt RegensburgSpeicherung und Verarbeitung von Daten, DatenschutzDie Stadt Regensburg speichert und verarbeitet Ihre persönlichen Angaben und Ihre Kontaktdaten für den Aufbau eines Pools ehrenamtlicher Dolmetscher/-innen und deren Vermittlung gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der DienststelleVerantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Regensburg, Postfach 110643, 93019 Regensburg, E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de, Telefon: (0941) 507-0. Zuständige Dienststelle für die Bearbeitung von Fragen, Auskunftsersuchen oder Anträgen ist: Amt für Integration und Migration, Postfach 110643, 93019 Regensburg, E-Mail: aim@regensburg.de, Telefon: (0941) 507-1772. 2. Kontaktdaten des DatenschutzbeauftragtenDer Behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Regensburg ist erreichbar unter: Postfach 110643, 93019 Regensburg, E-Mail: datenschutz@regensburg.de, Telefon: (0941) 507-2114. 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung3a) Zwecke der VerarbeitungWird ein/e Dolmetscher/-in benötigt, läuft die Anfrage und Vermittlung über das Amt für Integration und Migration, ohne dass Ihre Angaben und Kontaktdaten an Dritte weitergegeben werden. Zum Zweck der Vermittlung zwischen anfragender Stelle und ehrenamtlichen Dolmetscher/-innen kann das Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg auf Ihre Anmeldedaten zugreifen und Sie kontaktieren. Die Daten können zu Analysezwecken anonymisiert und statistisch ausgewertet werden. 3b) Rechtsgrundlage der VerarbeitungRechtsgrundlage der Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO) und die Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener DatenIhre personenbezogenen Daten werden an Einrichtungen weitergegeben, die bei der Stadt Regensburg ehrenamtliche Dolmetscher anfordern. Dabei werden lediglich Ihre Anrede und Ihr Nachname weitergegeben, sowie bei begründetem Bedarf (z. B. bei telefonischen Terminen) Ihre Telefonnummer. 5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen DatenIhre Daten bleiben solange gespeichert, bis Sie der Verarbeitung widersprechen bzw. sich als ehrenamtliche/r Dolmetscher/-in abmelden. Nach Ihrer Abmeldung werden Ihre personenbezogenen Daten zu Dokumentationspflichten im Sinne der Rechtssicherheit weitere sechs Monate gespeichert und dann gelöscht. Einmal jährlich wird bei allen Dolmetschern, die im vergangenen Jahr keinen Einsatz hatten, die Bereitschaft zum Verbleib im Dolmetscherpool abgefragt. Sollte innerhalb einer bestimmten Frist keine positive Rückmeldung erfolgen, werden Ihre Daten gelöscht. 6. BetroffenenrechteNach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
7. Widerrufsrecht bei EinwilligungWenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Regensburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Versicherung Ehrenamtliche Dolmetscher/-innen sind während ihrer Einsätze im Stadtgebiet Regensburg über die kommunale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Hin- und Rückwege zum und vom Einsatzort (ohne Umwege) fallen ebenfalls unter die ehrenamtliche Tätigkeit. Der gebotene Versicherungsschutz ist nachrangig (subsidiär). Das heißt, eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle vor. Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche Dolmetscher/-innen erhalten pro Einsatz (entspricht bis zu 90 Minuten) eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro. Hin- und Rückwege zum und vom Einsatzort zählen nicht zur Einsatzzeit. Damit sind alle Kosten gedeckt. Die Aufwandsentschädigung erhalten Sie auch dann, wenn Sie zum vereinbarten Termin erscheinen, der Termin jedoch aus anderen Gründen nicht stattfindet, die der/die ehrenamtliche Dolmetscher/-in nicht zu vertreten hat. Diese Aufwandsentschädigung wird vom Amt für Integration und Migration gemäß der Anzahl der geleisteten Einsätze ausgezahlt. Haftungsausschluss und Vertraulichkeit Die Inhalte der Gespräche, in denen ehrenamtliche Dolmetscher/-innen mit ihren Sprachkenntnissen Unterstützung leisten, sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt nicht gegenüber der Stelle, die den/die ehrenamtliche/n Dolmetscher/-in angefordert hat. Ehrenamtliche Dolmetscher/-innen haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit der übersetzten Aussagen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. |